Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

§ 1 Vertragsgegenstand

 

1.1 Die nachfolgenden AGB gelten für Klienten, die Dienstleistungen von Rottalfit erworben haben.

 

1.2 Kunden im Sinne von § 1.1 sind Privatpersonen, Unternehmen und staatliche Einrichtungen.

 

1.3 Der Vertrag wird zwischen dem Klienten und Rottalfit, vertreten durch Günter Bräunling, 84347 Pfarrkirchen geschlossen.

 


§ 2 Die Leistungen

 

2.1 Rottalfit bietet dem Klienten ein optimal ausgerichtetes und maßgeschneidertes Trainingskonzept an. Dieses Programm kann verschiedene Trainingsinhalte, Sportbekleidungs-Auswahl und Ernährungstraining umfassen, und zwar unter persönlicher und individueller Betreuung von Rottalfit.

2.2 Das Training von Rottalfit gewährleistet eine gewissenhafte Umsetzung des unter den neuesten sportwissenschaftlichen Gesichtspunkten erarbeiteten Konzepts.

2.3 Das auf den Klienten zugeschnittene Konzept basiert auf den Angaben des Klienten in dem von ihm ausfüllenden und zu unterschreibenden Anamnesebogen. Fehlerhafte oder fehlende Angaben gehen nicht zu Lasten des Personal Trainers.

 


§ 3 Leistungsspektrum

 

Personal Training umfasst eine auf die Bedürfnisse und körperlichen Fähigkeiten des Klienten ausgerichtete, individuell gestaltete, sportliche Trainings- und Gesundheitsmaßnahme, die in mehreren von Rottalfit vorbereiteten und persönlich angeleiteten Trainingseinheiten (TE) durchgeführt wird, wobei in den einzelnen TE folgende Trainingsaktivitäten möglich sind:
 

 

  • Personal Training (1:1)Partner Training (1:2)
  • Professional Group Training (3 – 12 Personen)
  • Athletik- und Konditionstraining
  • Ernährungsberatung/Lifestyleberatung
  • Sportbegleitende Maßnahmen und Wettkampfvorbereitung
  • Impulsvorträge
  • Firmencoaching
  • Teambuildende Maßnahmen/ Events

 

      § 4 Leistungsumfang

 

      Eine Trainingseinheit (TE) dauert zwischen 60 und 90 Minuten, Kurse entsprechend kürzer.

 


§ 5 Trainingsplanung

 

5.1 Alle TE werden in Absprache mit dem Klienten im Voraus festgelegt.

 

5.2 Trainingszeiten sowie Dauer der Trainingseinheiten werden in Absprache mit dem Klienten festgelegt.

 

5.3 Das Training wird an dem vom Klienten gewünschten oder von Rottalfit empfohlenen Ort abhängig vom Trainingsziel durchgeführt. Dies kann am Wohnort des Klienten, bei der Arbeit, im Kooperationspartner Fitnesstudio von Rottalfit oder an einem sonstigen, geeigneten Ort sein.

 

§ 5a Trainingszeiten für Personaltraining

 

Montag-Freitag: 07.00-20.00 Uhr
Samstag: 09.00-16:00 Uhr
Sonntag: 10.00 bis 16.00 Uhr.

 

Auf besonderen Wunsch können Termine auch außerhalb der vorgegebenen Zeiten vereinbart werden., s. auch §7 Pkt. 7

 


§ 6 Umplanung/ Absagen/ Nichterscheinen

 

6.1 Eine TE kann bis 24 Stunden vor ihrem ursprünglich geplanten Beginn von beiden Seiten umgeplant oder abgesagt werden. Bei Absagen innerhalb dieses Zeitraumes werden die Kosten für die betroffene TE weder rückerstattet noch gutgeschrieben, es sei denn bei nachweislich krankheitsbedingter Verhinderung / Abwesenheit des Klienten. Das gleiche gilt für unentschuldigtes Nichterscheinen.

 

6.2 Kann der Klient einen Termin nicht wahrnehmen, hat er im Falle einer kurzfristigen Verhinderung (eine Absage von weniger als 24h vor dem Termin) grundsätzlich keine Ansprüche auf Erstattung des Leistungsbetrages. Beruht diese Verhinderung aus gesundheitlichen Gründen, ist dies dem Trainer sofort mitzuteilen. Bei längerer beruflicher Ortsabwesenheit muss das Training angepasst werden. Folglich ist dies dem Trainer mitzuteilen.

 

6.3 Die aufgrund einer nachweisbaren gesundheitlichen Verhinderung ausgefallenen Zeiten werden als vergütungsfreie Zeit an das Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit angehängt.

 


§ 7 Vergütung/ Spezifische Kosten

7.1 Das Honorar für Dienstleistungen von Rottalfit richtet sich nach der aktuellen Preisliste. Der Kunde erhält für jede gebuchte Dienstleistung eine Rechnung.

 

7.2 Die Zahlung des Rechnungsbetrages kann entweder per Lastschrift oder per Überweisung auf das in der Rechnung angegebene Konto erfolgen.

 

7.3 Werden aufgrund der Trainingsziele und -wünsche des Klienten Tages oder Zehnerkarten, monatliche Mitgliedsbeiträge im Fitnessstudio, Platzgebühren (Badminton etc.) oder ähnliches erforderlich, sind diese Kosten vom Klienten zu übernehmen.

 

7.4 Erfordert die ganzheitliche Betreuung eine Behandlung durch Arzt, Physiotherapeut
      oder Heilpraktiker, gelten die Abrechnungsmodalitäten dieser Kooperationspartner.

 

7.5 Ist eine Begleitung durch Rottalfit auf Reisen gewünscht, so sind die 
Spesen vom Klienten zu übernehmen. Zudem wird ein pauschales Honorar für die Zeit der Reise vereinbart.

 

7.6 Bei allen Dienstleistungen sind die von Rottalfit entstehenden Anreisekosten im Stadtgebiet von Pfarrkirchen sowie im Umkreis von max. 15 km im Preis enthalten. Entfernungen, die darüber hinaus gehen, werden mit 0,50 € pro gefahrenem Kilometer berechnet.

 

7.7 Für Termine, die außerhalb der genannten Zeiträume gem. § 5.4 vereinbart werden, berechnet Rottalfit einen Aufschlag in Höhe von 20 EUR pro Trainingseinheit.

 


Obliegenheiten des Kunden

 


§ 8 Ärztlicher Gesundheitscheck

 

Unabhängig von dem durch Rottalfit zu Beginn durchzuführenden Anamnesecheck ist der Klient verpflichtet, seinen Gesundheitszustand, sofern erforderlich und ggf. auf Anraten von Rottalfit bei einem Arzt seiner Wahl überprüfen zu lassen und das Ergebnis mit Rottalfit persönlich, offen und wahrheitsgemäß zu besprechen. Liegen gesundheitliche Probleme vor, wird in Zusammenarbeit mit dem jeweiligen Facharzt über eine mögliche Trainingsgestaltung gesprochen.

 


§ 9 Nachträglich eintretende Veränderungen des Gesundheitszustandes

 

Der Klient ist verpflichtet, nach Vertragsabschluss eintretende Veränderungen seines Gesundheitszustandes sowie jegliche Art auftretender körperlicher Beschwerden, insbesondere während der Inanspruchnahme einer Leistung, Rottalfit umgehend, persönlich und wahrheitsgemäß mitzuteilen. Im gegenseitigen Einvernehmen wird dann über die Fortsetzung der Leistungserbringung entschieden.

 


Obliegenheiten von Rottalfit

 


§ 10 Verschwiegenheit

 

Rottalfit ist verpflichtet, jegliche Art von Informationen von seinem/ über seinen Klienten vertraulich zu behandeln.

 


§ 11 Sorgfaltspflicht

 

Rottalfit ist verpflichtet, vor Beginn der einzelnen PT- Einheit die trainingsgerechte Bekleidung und Ausrüstung des Klienten zu überprüfen und den Klienten in das bevorstehende Training, damit verbundene spezielle Risiken (neue/ unbekannte Fitness-/ Trainingsgeräte/ Übungen usw.) und Besonderheiten (Streckenverlauf bei Outdoormaßnahmen usw.) einzuweisen. Während der PT- Einheit ist Rottalfit verpflichtet, das Trainingsverhalten des Klienten stets zu überwachen und, falls erforderlich, zu korrigieren.

 


§ 12 Vertragsdauer & Kündigung

 

12.1 Die Rechnungsstellung erfolgt grundsätzlich im Voraus für die vereinbarte Anzahl der TE.

 

12.2 Das Recht zum Abbruch aus einem wichtigen Grund bleibt davon unberührt.

 

12.3 Rottalfit ist berechtigt, das Geschäftsverhätnis jederzeit ohne Angaben von Gründen zu kündigen. Im Voraus gezahlte Vergütungen werden in diesem Fall unverzüglich zurückgezahlt.

 


§ 13 Haftungsausschluss

 

13.1 Rottalfit haften nicht für Schäden, die der Klient durch Selbstüberschätzung seiner körperlichen Leistungsfähigkeit erleidet. Rottalfit haftet im Übrigen nur für eigenes Verschulden oder grobe Fahrlässigkeit. Grundsätzlich ist jede Haftung ausgeschlossen, wenn der Klient sich nicht an die Anweisungen von Rottalfit hält.

 

13.2 Soweit Leistungen in Räumen und mit Mitteln Dritter erbracht werden, haftet Rottalfit hierfür ebenfalls nicht.

 


§ 14 Allgemeines

 

14.1 Aus Gründen der Flexibilität wird darum gebeten, vom Klienten geplanten Urlaub 2 bis 4 Wochen vor Urlaubsantritt Rottalfit bekannt zu geben.

 

14.2 Um eine optimale Trainingsgestaltung zu gewährleisten und gesundheitliche Risiken auszuschließen, empfiehlt Rottalfit vor Trainingsbeginn ein Check-up durchzuführen. Der Check-up beinhaltet diverse Tests, die für die Erstellung eines individuellen Trainingsprogramms unerlässlich sind. Diese persönlichen Daten unterliegen